
Das Versicherungsteuergesetz (VersStG) ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Versicherungsteuer. Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer. Das Aufkommen der Versicherungsteuer ist für das Jahr 2007 mit rd. 10,331 Mrd. Euro veranschlagt. Dieser Verkehrsteuer unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts auf Grund eine...
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