
Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt. Die österreichische Entsprechung ist das Versäumungsurteil. Ist nach dem Dafürhalte...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil

(n) opin Jur Urteil im Zivilprozess, wenn der Beklagte nicht in der anberaumten mündlichen Verhandlung erscheint. Damit verzichtet er auf eine Verteidigung gegen die Klage und das Gericht entscheidet zugunsten des Klägers.
Gefunden auf
https://etymos.de/

(Zivilprozeß)
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

<i>(VU)</i> Von einem Versäumnisurteil (VU) spricht man, wenn eine der beiden Parteien im Zivilprozess nicht erscheint. Erscheint der Kläger nicht, wird die Klage abgewiesen (§ 330 ZPO). Erscheint der Beklagte nicht, wird die Schlüssigkeit des mündlichen Vorbringens geprüft und bei Vorliegen der Schlüssigkeit dem Antrag des Kläg...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/versaeumnisurteil.php

ein Urteil, das im Versäumnisverfahren gegen eine Partei aufgrund ihrer Säumnis ergeht. Bei Säumnis des Klägers ist auf Antrag des erschienenen Beklagten ohne Sachprüfung Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass die Klage abgewiesen wird (§ 330 ZPO). Bei Säumnis des Beklagten erfolgt auf Antrag des erschienenen Klägers Verurteilung d...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/versaeumnisurteil
Keine exakte Übereinkunft gefunden.