[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von der gehörigen Stelle, aus der gehörigen Lage rücken. 1. Eigentlich. Einen Tisch, einen Stuhl verrücken. Die Grenze verrücken, Hof. 5, 10. Jemanden das Ziel, ihm sein Concept verrücken, figürlich, ihn in einer Sache hindern und ihm die davon geschöpfte Hoffnung vere...
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