
schuldrechtlicher Vertrag des schweizerischen Zivilrechts, durch den sich der Pfründer verpflichtet, dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte zu übertragen, wofür dieser die Verpflichtung übernimmt, dem Pfründer Unterhalt und Pflege auf Lebenszeit zu gewähren (Art. 521 ff. OR).
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