
Vermögenssorge, Betreuungsrecht: Aufgabenkreis, der einem Betreuer im Rahmen der Betreuung eines Erwachsenen, der seine Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr ausreichend selbst besorgen kann (§§ 1896 ff BGB), übertragen werden kann. Dem Betreuer kann sowohl die Verwaltung des Vermögens schl...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vermögenssorge, elterliche Sorge.
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