
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet den Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Der Gesetzgeber des BGB kennt eine solche Einteilung nicht, sie ist rein versicherungsrechtlicher Natur. Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem ...
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