[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. den Nießbrauch eines Dinges gegen eine bestimmte Miethe dem andern überlassen. Jemanden sein Haus vermiethen. Eine Stube an jemanden vermiethen. Pferde vermiethen, verleihen. Sich vermiethen, in engerm Verstande, sich gegen einen gewissen Lohn jemanden zu persönlichen Diens...
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