[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Verlaß, des -sses, plur. die -e, von dem folgenden Zeitworte, aber nur in einigen Bedeutungen, und auch hier nur im gemeinen Leben, besonders einiger Gegenden. 1. Der Nachlaß, die Verlassenschaft, was man nach seinem Tode verläßt, nachläßt, oder hinterläßt 2. Die angenommene oder ...
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formelle Aufgabe von Besitzrechten
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