
Verlassung (Desertio), das Verlassen einer Person, besonders einer solchen, der man irgendwie verpflichtet ist, in einem hilflosen Zustand, besonders nach zwei Richtungen hin juristisch erheblich: die V. eines Ehegatten (s. Desertion, S. 703) und die bösliche V. hilfloser Personen (s. Aussetzung).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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