
Eine Verklarung oder einen Seeprotest nennt man in der Schifffahrt eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns eines verunglückten oder beschädigten Schiffes und seiner Mannschaft zum Hergang eines Seeunfalls, sowie über den Umfang des eingetretenen Schadens. Die Verklarung ist auf Verlangen des Betroffenen oder auf eigenen Wunsch des Kapitä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verklarung

ist im Seerecht die Einreichung eines Berichts des Kapitäns eines Schiffes über den Hergang eines Unfalles beim zuständigen Gericht. Die V. ist nach bereits römischrechtlichen Ansätzen im Spätmittelalter in vielen Seerechten erkennbar. Ihr Zusammenhang mit der allgemeinen Verschweigung ist ungewiß.Wöhler, A., Die Verklarung, Diss. jur. Erla...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

= eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns über die erheblichen Begebenheiten der Reise, namentlich eine vollständige und deutliche Erzählung der erlittenen Unfälle unter Angabe der zur Abwendung oder Verringerung der Nachteile angewendeten Mittel. Grundlage sind die Eintragungen im Schiffstagebuch. Der Verklarungs...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Verklarung, Seeprotest, Seerecht: die amtliche Beweisaufnahme über einen während einer Seereise eingetretenen Schiffsunfall. Die in den §§ 522† †™525 HGB geregelte Verklarung dient einer schnellen Beweissicherung und umfasst den Unfallhergang, den Schadensumfang sowie eventuell ergriffene Gegenmaßna...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im Seehandelsrecht, daß Verfahren zur Feststellung von Ursache und Folge eines Schiffsunfalles während einer Reise.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verklarung.php

Verklarung (Rapport maritime, Extended protest), die vom Schiffer und der Mannschaft vor der zuständigen Behörde abgelegte, eventuell beeidigte Aussage über die Ereignisse auf einer Seereise; Grundlage derselben ist das Schiffsjournal (Logbuch). Eine V. ist erforderlich, wenn dem Schiff ein Unfall passiert ist, um die Ansprüche des Reeders, des...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Bericht über Unfälle auf See, der vom Schiffer im nächstgelegenen planmäßig anzulaufenden Hafen unter Hinzuziehung von Besatzungsmitgliedern vor dem Amtsgericht oder Konsulat zu erstatten u. und zu beschwören ist (§§ 522 ff...
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https://www.wissen.de//lexikon/verklarung
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