
Die Verkehrsteuer (auch Verkehrssteuer) ist eine Steuer die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird. Sie knüpft an die Übertragung von Gütern im Rechtsverkehr an, also Leistungsaustausch auf Grundlage von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, und nicht an bloße Realakte, wie Verbrauch oder Aufwand, aber auch an Vorgänge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsteuer

Mit Verkehrsteuer wird eine Steuer bezeichnet, deren Erhebung an bestimmte rechtliche oder wirtschaftliche Vorgänge geknüpft wird. Z.B. an den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder den Verkauf von Gütern (Umsatzsteuer). Siehe auch unter Besitzsteuer.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verkehrsteuer.php

Verkehrsteuer ist eine Steuerart, die anläßlich eines Verkehrsvorgangs erhoben wird und die deshalb grundsätzlich unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis ist. Verkehrssteuern sind insbesondere die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

umfasst in Österreich u.a.: Kapitalverkehrsteuer, Werbeabgabe, Sicherheitsabgabe, Energieabgabe, Normverbrauchsabgabe, Grunderwerbsabgabe, Versicherungssteuern, motorbezogene Versicherungssteuer, Straßenbenützungsabgabe, Kraftfahrzeugsteuer, Konzessionsabgabe, Altlastenabgabe.
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