[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches in einer doppelten Hauptbedeutung gebraucht wird. 1. Anders kehren oder wenden, so daß ver hier bloß eine Änderung, andere Richtung, oder auch nur eine Intension bezeichnet. Es ist in dieser Bedeutung nur noch in einigen figürlichen Fällen gangbar. (1) Absolute be...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_454
Keine exakte Übereinkunft gefunden.