
Vergleichsverfahren, nach früherem Recht gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses durch Abschluss eines Vergleichs, das in der Vergleichsordnung vom 26. 2. 1935 geregelt war. Die Insolvenzordnung beseitigte zum 1. 1. 1999 das Vergleichsverfahren als Alternative zum Konkurs und führte ein ...
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Außergerichtliches Verfahren zur Abwendung einer Insolvenz, in der die Vergleichsgläubiger zu einem bestimmten Teil Ihrer Forderungen befriedigt werden.
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