= die Wache vergattern; beim Ablösen die Wache versammeln und zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten (Bundesmarine) Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42025
die Wache vergattern; beim Ablösen die Wache versammeln und zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten (Bundesmarine). Gefunden auf https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/V.htm