Vereignen Bedeutung

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Vereignen

Vereignen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. das Eigenthumsrecht einer Sache einem andern übertragen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, wofür veräußern üblicher ist, mit welchem es den allgemeinen und unbestimmten Begriff gemein hat, so daß es die Verschenkung, Vertauschung, de...
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