[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. fortdrängen, wegdrängen, durch drängen von einem Ort oder Stelle wegschaffen. Jemanden verdrängen ihn von seinem Platze drängen. Ingleichen in weiterer Bedeutung durch seine Gegenwart, Veranlassung, seines Platzes, und in noch weiterm Verstande, seines Vortheiles berauben...
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