[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in einigen Gegenden üblich ist. Sich den Fuß verbällen, nicht so wohl ihn verstauchen, vertreten, welches wohl auch zuweilen durch dieses Zeitwort ausgedruckt wird, als vielmehr sich durch Gehen Schmerzen oder Taubheit in den Füßen zuwege bringen. In diesem Ve...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_76
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