
Die Bankenaufsicht hat eine Liste von Anforderungen erstellt, die von den Banken bei Verbriefung eigener Forderung en zu beachten ist, wenn Entlastung beim Eigenmittelgrundsatz eintreten soll. Nur wenn bei der veräussernden Bank zweifelsfrei keine Kontrahenten- und Marktrisiken zurückbleiben, kann es zu der von ihr angestrebten Freisetzung d...
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