
Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit. In der Schweiz wird das Recht, eine solche Klage zu erheben, als Verbandsbeschwerderecht bezeichnet. == Deutschland == Im deutschen Recht gibt es mittlerweile in den verschiedene...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage

Während im allgemeinen nur unmittelbar Betroffene gegen staatliche Maßnahmen klagen können, soll dies auch Umweltorganisationen im Rahmen einer Verbandsklage möglich sein. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind anerkannte Naturschutzverbände vor Erlass von Rechtsverordnungen und....
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/verbandsklage.html

Klage eines Vereins oder eines Verbandes, die ohne Verletzung eigener Rechte erhoben werden kann. Im Verwaltungsprozess kann wegen des Erfordernisses der Klagebefugnis grundsätzlich nur klagen, wer die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Durch einfachgesetzliche Regelungen werden mitunter ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

V. bezeichnet die Rechtsklage eines Verbandes, mit der keine eigenen Rechte, sondern die der Mitgliedschaft oder der Allgemeinheit geltend gemacht werden sollen. Da üblicherweise nur Klage erhoben werden darf, wenn individuelle Interessen verletzt wurden, sind V. nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmen zulässig (z.B. nach § 35 Abs. 3 des Gesetzes...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Verbandsklage, von Vereinen oder Verbänden gegen eine behördliche Maßnahme erhobene Klage, mit der diese keine eigenen Rechte, sondern die ihrer Mitglieder oder der Allgemeinheit geltend machen. Grundsätzlich ist nur der klageberechtigt, der schlüssig eine Verletzung in eigenen Rechten behaupten kan...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einer Verbandsklage spricht man, wenn bestimmten anerkannten Verbänden (z.B. den Verbraucherschutzzentralen) die Möglichkeit eingeräumt wird, in ihrem Aufgabenbereich im öffentlichen Interesse Klage zu erheben ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verbandsklage.php

die Klage gegen eine behördliche Maßnahme durch eine Vereinigung, die durch die Maßnahme nicht unmittelbar in ihren Rechten berührt wird. Nur zulässig, wenn ein Gesetz die Verbandsklage ausdrücklich vorsieht, so z. B. in einzelnen Naturschutzgesetzen. Im Regelfall kann nur klagen, wer durch die Maßnahme direkt betroffen ist.
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https://www.wissen.de//lexikon/verbandsklage
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