
UrsächlichkeitKommt aufgrund einer Maklertätigkeit ein Vertrag zustande, so hat der Makler ein Recht auf seine Provision. Das heißt, der Makler muss zumindest zum Zustandekommen des Vertrages beigetragen haben. Die Ursächlichkeit muss gegeben sein, wenn der Makler seinen Provisionsanspruch auf einen vorangegangenen Nachweis (Na...
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