
Vereinbarte Laufzeit eines Geschäfts. Die Ursprungslaufzeit stellt den Zeitraum zwischen Beginn eines Geschäfts bis zu seiner Fälligkeit dar.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Die Ursprungslaufzeit bezeichnet die feste Laufzeit eines Finanzinstruments, vor deren Ablauf es nicht (z.B. Schuldverschreibungen) oder nur unter Inkaufnahme einer Vertragsstrafe (z.B. bestimmte Einlagearten) getilgt werden kann. EZB/1998/16
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.