
Bemerkung auf einem Handelspapier zur Herkunft einer Ware mit definiertem Wortlaut, der in dem Präferenzabkommen festgelegt ist. In der Ursprungserklärung wird bestätigt, dass ein Produkt aus einem Land stammt, dort hergestellt oder in diesem Land zuletzt maßgeblich be- oder verarbeitet wurde.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.