
Urphede (Urfehde, Urfede), ehedem die eidliche Versicherung eines Verurteilten, sich wegen der gegen ihn geführten Untersuchung und zu vollstreckenden Strafe nicht rächen zu wollen; insbesondere der Eid eines entlassenen und verwiesenen Verhafteten, das Land, aus welchem er verwiesen worden, nicht wieder zu betreten, noch sich an dessen Bewohnern...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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