
Als unzulässig bezeichnet die juristische Fachsprache einen Antrag, eine Klage, einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, die aus verfahrensrechtlichen Gründen, nämlich wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen der Handlung, ohne Erfolg bleiben müssen. Der häufigste Fall der Unzulässigkeit ist die Versäumung der Antrags-, Beschwerde- oder...
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