[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von theilhaft, der doch im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. 1 Einer Sache nicht theilhaft oder theilhaftig, in welchem Verstande es am seltensten ist. Eines Verbrechens untheilhaft seyn, keinen Theil daran haben 2. Was sich nicht bequem oder vortheilh...
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