Mit Unterwerfungserklärung wird die Erklärung eines Schuldners in einer vollstreckbaren Urkunde bezeichnet, mit der er sich hinsichtlich der in der Urkunde enthaltenen Ansprüche der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unterwerfungserklaerung.php