
(meist gleichbedeutend wie) PfandMeibom, V., Das deutsche Pfandrecht, 1867, 37
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Unterpfand, des -es, plur. die -pfänder, ein Pfand, so fern es einem andern zur Sicherheit einer ihm schuldigen Verbindlichkeit gegeben wird. Jemanden einen Ring zum Unterpfande geben. Ich setze meine Ehre zum Unterpfande. Ein Gut zum Unterpfande verschreiben. Ehedem war es gewöhnlich, ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1212

(Text von 1910) Pfand
1). Unterpfand
2). Pfand bezeichnet eigentlich die beweglichen Güter, welche man dem Darleiher einer Geldsumme übergibt, zu dem Zwecke, daß dieser eine Bürgschaft für die rechtzeitige Rückzahlung der geliehenen Summe habe.
Unterpfand bezeichnet aber nur unbewegliche Güter, die dem......
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