
Unternehmensverträge sind nach der Legaldefinition des {§|291|aktg|juris} Abs. 1 AktG als Verträge definiert, durch die eine inländische Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (Organgesellschaft) mit einer in- oder ausländischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform (Organträger) die Leitung ihrer Gesellschaft dem Organtr
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensvertrag
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