
Das Unterlassen ist in der Rechtswissenschaft eine Handlungsalternative zum positiven Tun (tautologisch oft als „aktives Tun“ bezeichnet) und zum sog. „Dulden“. == Begriff == Die Abgrenzung vom Dulden zum Unterlassen ist fließend: Das Dulden stellt eine gewollte passive Haltung zum aktiven Handeln eines anderen dar, während das Unterlass...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassen
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. act. (S. Lassen ;) ich unterlasse, unterlassen, zu unterlassen; etwas nicht thun, welches zu thun man einige Bestimmung hatte; mit dem Infinitiv der Zeitwörter und dem Wörtchen zu. Warum hast du unterlassen, mir Nachricht davon zu geben? Ich habe nicht unterlassen wollen, ihnen...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1175

Hierbei unterlässt eine Person die Vornahme einer an sich gebotenen Handlung. Bekanntes Beispiel ist die unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall, die das Gesetz in § 323 c StGB mit Strafe sanktioniert. Aber auch jedes andere Delikt kann gemäß § 13 StGB durch ein Unterlassen begannen werden. Voraussetzung ist aber, daß die Person ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Von Unterlassen spricht man, wenn der Täter nach aussen erkennbar inaktiv bleibt und den Dingen ihren Lauf lässt, von Tun dagegen wenn er aktiv wird und bestimmte Kausalverläufe in Gang setzt. Für ein Unterlassen im Sinne von § 13 StGB ist notwendig, dass der Täter eine bestimmte rechtliche geforderte Tätigkeit nicht vornimmt. Rechtlich gefo...
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https://www.lexexakt.de/glossar/unterlassen.php

(Text von 1910) Ablassen
1). Unterlassen
2). Ablassen bedeutet etwas nicht mehr tun, was man bisher getan hat,
unterlassen kann auch heißen, daß man eine Tätigkeit überhaupt gar nicht beginnt. Der Tugendhafte
unterläßt das Böse; der Lasterhafte, der sich bessert,
läßt ...
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https://www.textlog.de/38492.html

(Text von 1910) Ermangeln
1). Unterlassen
2). Unterlassen kann von allem gesagt werden, was wir aus irgendeinem Grunde nicht tun, wir mögen es zu tun schuldig sein oder nicht;
ermangeln hingegen nur von Pflichten oder von Handlungen, deren Ausübung erwartet wird, entweder weil wir einen ganz besondern Grund......
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https://www.textlog.de/38703.html
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