
Mit Unterhaltsbegrenzung wird die Möglichkeit des § 1578b BGB bezeichnet, Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten zeitlich zu begrenzen oder in der Höhe herabzusetzen. Beim Verwandtenunterhalt gibt es die Möglichkeit Beschränkung gemäß § 1611 BGB. Voraussetzungen der Befristung nach § 1578b Abs. 2 BGB • kein Vorliegen ehebedin...
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