
Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den {§|312-339|FamFG|buzer|text=§§ 312 ff.} FamFG (bis 1. September 2009 {§|70-70n|FGG|buzer|text=§§ 70 ff.} FGG). Daher gibt es weder Kläger noch Beklagte, sondern lediglich Verfahrensbeteiligte. Die Zuständigkeit liegt beim Betreuungsgericht, Ausnahme: bei Minderjähr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren

Unterbringungsverfahren das, gerichtliches Verfahren zur geschlossenen (mit einer Freiheitsentziehung verbundenen) Unterbringung eines Menschen. Es gibt in Deutschland verschiedene Möglichkeiten der geschlossenen Unterbringung: neben der Unterbringung nach landesrechtlichen Vorschriften zum Schutze ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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