
Einstweilige richterliche Anordnung, durch die ein Beschuldigter in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Erziehungsanstalt eingewiesen wird. Er ist in § 126a der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Durch den Unterbringungsbefehl wird die in den Paragrafen 63 und 64 des Strafgesetzbuches ...
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im Strafverfahren die dem Haftbefehl entsprechende richterliche Anordnung zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; zulässig bei Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass 1. diese eine mit Strafe bedrohte Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Sc...
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