[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von mündig, noch nicht zu dem Alter gekommen, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters oder Vormundes erfordert wird; minderjährig, minorenn. In einem andern Verstande, werden auch diejenigen Personen, welche den Gesetzen nach b...
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