
siehe rechtserhebliche Altersstufen .
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Unm%C3%BCndigkeit

Der Begriff Unmündigkeit benennt entweder einen Zustand des Nicht-Mündig-Seins (siehe Mündigkeit (Philosophie)) oder den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat- oder Strafrecht hat. Die rechtliche Definition und Details sind national unterschiedlich...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Unmündigkeit

ist das Fehlen der Mündigkeit.Kaser §§ 14 II 2, 62 I 1; Hübner; Köbler, DRG 21, 57, 87, 121
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unmündigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da eine Person unmündig ist.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_966

Unmündigkeit, rechtlich der Zustand bis zur Volljährigkeit.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Unmündigkeit spricht man, wenn ein Mensch noch nicht die Reife besitzt, um die Folgen seiner Handlungen einschätzen zu können. Im Zivilrecht spricht man von Minderjährigkeit bzw. Deliktsunfähigkeit (siehe unter Deliktsfähigkeit) und im Strafrecht von Strafunmündigkeit (siehe unter Strafmündigkeit).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/unmuendigkeit.php

in Deutschland: Minderjährigkeit. In Österreich ist Unmündigkeit die Altersstufe vom 7. bis zum 14. Lebensjahr (§ 21 ABGB). In der Schweiz ist Unmündigkeit die Zeit bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs (Art. 14 ZGB), doch können Unmündige urteilsfähig und damit beschränkt geschäftsfähig sein (Art. 16 und 19 ZGB).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/unmuendigkeit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.