[Recht] - Von Unmöglichkeit spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner eine Leistung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann. Nach dem Rechtsgrundsatz impossibilium nulla est obligatio erlischt mit der Unmöglichkeit auch die Verpflichtung zur Leistung. == Behandlung im deutschen Recht == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unmöglichkeit_(Recht)

(lat. [F.] impossibilitas) ist die Unbewirkbarkeit einer Leistung. Sie ist bereits dem römischen Recht bekannt. Den anfangs nur sehr begrenzt bedeutsamen lateinischen Satz impossibilium nulla est obligatio (zu Unmöglichem besteht keine Verpflichtung) dehnt Donellus in der frühen Neuzeit ausdrücklich auf alle Verträge aus. Pufendorf erweitert d...
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unmöglichkeit, plur. die -en. 1. Die Eigenschaft, da ein Ding unmöglich ist, ohne Plural. 2 Ein unmögliches Ding, mit dem Plural. Eine Unmöglichkeit verlangen. Das ist eine Unmöglichkeit.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_964

Von Unmöglichkeit spricht man, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann. Liegt Unmöglichkeit vor, so wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit und der Grundsatz pacta sunt servanda begrenzt. Theoretisch kann man die Unmöglichkeit nach objektiver und subjektiver (=Unvermögen), sowie nach anfänglicher un...
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https://www.lexexakt.de/glossar/unmoeglichkeit.php

(Text von 1930) Unmöglichkeit. Unmöglich heißt 'alles, was sich widerspricht, oder was als zugleich seiend und nicht-seiend vorgestellt wird', N. diluc. Propos. III (V 1, 10); vgl. Mund. sens. § 28 (V 2, 126 ff.). Vgl. Möglichkeit, Widerspruch.
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