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Unmittelbarer Zwang

Unmittelbarer Zwang Logo #42000 Unmittelbarer Zwang (UZ) ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch durch zuständige und befugte Amtsträger. Unmittelbarer Zwang ist ein Zwangsmittel ohne aufschiebende Wirkung. Es ist zwingend das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung eines Amtsträgers auf Personen od...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang

Unmittelbarer Zwang

Unmittelbarer Zwang Logo #42072Neben der Ersatzvornahme und dem Zwangsgeld eines der drei staatlichen Zwangsmittel im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Es greift im Vergleich zu den beiden anderen Zwangsmitteln am stärksten in die Rechte der betroffenen Person ein. Der unmittelbare Zwang wird dadurch ausgeübt, dass de...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

unmittelbarer Zwang

unmittelbarer Zwang Logo #42134unmittelbarer Zwang, ein Zwangsmittel zur Durchsetzung eines Verwaltungsakts, der ein Ge- oder Verbot ausspricht. Unmittelbarer Zwang besteht im gewaltsamen Einwirken auf Personen oder Sachen, z. B. im Schlag mit dem Gummiknüppel, im Eintreten einer Tür oder im Schusswaffengebrauch.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

unmittelbarer Zwang

unmittelbarer Zwang Logo #42834Von unmittelbaren Zwang spricht man, wenn die Verwaltung zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes auf Sachen oder Personen mit körperlicher Gewalt, ihren Hilfsmittel oder Waffen einwirkt (§ 2 UZwG) und diese damit zur Duldung oder Unterlassung zwingt. Unmittelbarer Zwang ist nur zulässig, wenn Ersatzvornahme und Zwangsgeld nicht zum Ziel führen ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unmittelbarerzwang.php
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