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Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #42329siehe rechtserhebliche Altersstufen .
Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Unm%C3%BCndigkeit

Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #42000 Der Begriff Unmündigkeit benennt entweder einen Zustand des Nicht-Mündig-Seins (siehe Mündigkeit (Philosophie)) oder den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat- oder Strafrecht hat. Die rechtliche Definition und Details sind national unterschiedlich...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unmündigkeit

Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #42015ist das Fehlen der Mündigkeit.Kaser §§ 14 II 2, 62 I 1; Hübner; Köbler, DRG 21, 57, 87, 121
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unmündigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da eine Person unmündig ist.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_966

Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #42134Unmündigkeit, rechtlich der Zustand bis zur Volljährigkeit.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #42834Von Unmündigkeit spricht man, wenn ein Mensch noch nicht die Reife besitzt, um die Folgen seiner Handlungen einschätzen zu können. Im Zivilrecht spricht man von Minderjährigkeit bzw. Deliktsunfähigkeit (siehe unter Deliktsfähigkeit) und im Strafrecht von Strafunmündigkeit (siehe unter Strafmündigkeit).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unmuendigkeit.php

Unmündigkeit

Unmündigkeit Logo #42871in Deutschland: Minderjährigkeit. In Österreich ist Unmündigkeit die Altersstufe vom 7. bis zum 14. Lebensjahr (§ 21 ABGB). In der Schweiz ist Unmündigkeit die Zeit bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs (Art. 14 ZGB), doch können Unmündige urteilsfähig und damit beschränkt geschäftsfähig sein (Art. 16 und 19 ZGB).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/unmuendigkeit
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