[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gescheid, ohne hinlänglichen Grund, noch häufiger. Fertigkeit besitzend, von seinen Handlungen keinen zureichenden Grund anzugeben, und darin gegründet. Ein ungescheider Mann. Ein sehr ungescheider Einfall. Etwas Ungescheides sagen, was keinen begr...
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