[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. nicht gelehrig, unfähig und ungeneigt, sich lehren zu lassen, Lehren anzunehmen Einen ungelehrigen Kopf haben, wegen Mangel der Fähigkeit. Man kann aber auch aus bloßem Fehler des Willens ungelehrig seyn. Im Oberdeutschen ist dafür ungelehrsam, und in den niedrigen...
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