[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gehörig, nicht gehörig. 1. Das ist dazu, ungehörig, gehöret nicht dazu. Auch in weiterer Bedeutung, obgleich nur selten, für unerlaubt; unziemlich, in welchem Verstande es mehrmahls bey dem Opitz vorkommt. Ein ungehöriges Verhalten. 2. In engere...
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Ein Verhalten, das sich 'nicht gehört', ähnlich dem noch älteren Wort 'das sich nicht ziemt' (unziemlich) oder 'das sich nicht schickt' (unschicklich). Demnach ist ein 'gehöriges' Verhalten eines, das den herrschenden Moralvorstellungen angemessen ist, während ein 'Ungehöriges' ein Verhalten ist, da...
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