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Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit Logo #42000 Bei der Unpfändbarkeit ist zwischen der Unpfändbarkeit eines Schuldners, der Unpfändbarkeit eines Gegenstandes und der Unpfändbarkeit einer Forderung zu unterscheiden. == Unpfändbarkeit eines Schuldners == Unpfändbar ist ein Schuldner, bei dem ein Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamter feststellt, dass ihm nur Gegenstände gehören die,...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit Logo #42834Von Unpfändbarkeit spricht man, wenn bestimmte Gegenstände/Rechte bei einem Schuldner von den Gläubigern nicht gepfändet werden können. Was bei natürlichen Personen unpfändbar ist, legen die §§ 811 ff und §§ 850 ff ZPO fest. Unfpändbar sind z.B. dem persönlichen Gebrauch dienende Sachen (Kleidung, Haushaltsgegengstände etc. gemäß §...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unpfaendbarkeit.php

Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit Logo #42880Bestimmte Gegenstände eines Schuldner s sind dem Zugriff von Gläubiger n – z. B. Banken, die ein Pfandrecht als Kreditsicherheit hereingenommen haben – entzogen. Dies ist bei beweglichen Sachen vor allem die Gesamtheit derjenigen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldner s dienen, soweit dies für seine gewöhnliche Leben....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/unpfaendbarkeit/unpfaendbarkeit.ht
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