[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. nicht gebunden. 1. Eigentlich. Ungebundene Bücher, rohe. 2. Figürlich. (1) Die ungebundene Rede, die ungebundene Schreibart, die prosaische, im Gegensatze der gebundenen oder poetischen. (2) Im sittlichen Verstande ist ungebunden, sich an keine Einschränkung der Ges...
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(Text von 1910) Zwanglos
1). Ungezwungen
2). Ungebunden
3). Zwanglos hebt hervor, daß aller
Zwang fehlt, sowohl geistiger wie moralischer oder gesellschaftlicher
Zwang, z. B. ein Schriftsteller gibt uns in einem Aufsatze nicht eine streng logische Abhandlung, sondern eine
zwanglose P......
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https://www.textlog.de/38404.html

(Text von 1910) Frei
1). Ungebunden
2). Zügellos
3). Freiheit wird in einem äußerlichen und innerlichen Sinne gebraucht; in dem erstem, wenn es anzeigt, daß jemand keine äußere Gewalt anerkenne, die ihn einschränken könne oder dürfe, in dem letztern, wenn er keine innere Einschränkung durch sittlic...
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https://www.textlog.de/38807.html
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