[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ungebühr, plur. car. der Gegensatz von Gebühr, doch nur, so fern dieses Wort im weitesten Verstande ehedem alles bedeutete, was sich gebühret, sich schickt, was den Gesetzen, der Billigkeit, den Umständen und den guten Sitten gemäß ist, da denn Ungebühr dessen Gegensatz bezeichnet....
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