[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unfug, des -es, plur. car. der Gegensatz von Fug, doch nur in einigen Bedeutungen desselben 1. Der Gegensatz von Fug, Recht, Befugniß; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Etwas mit Unfug thun, behaupten, ohne Recht oder Grund; im Oberdeutschen. 2. Unbequemlichkeit; eine gleichfall...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_771

Unfug, Familiennamenforschung: ûbername zu mittelhochdeutsch unvuoc »Unziemlichkeit, Anstandslosigkeit, Rohheit, Frevel«, mittelhochdeutsch unvuoc »unpassend, ungeschickt«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unfug, jedes ungeziemende Benehmen. Strafrechtlich erfasst wird nur der beschimpfende Unfug an Hoheitszeichen (§§ 90a, 104 StGB), an Orten, die dem Gottesdienst von Religionsgemeinschaften oder den Feiern von Weltanschauungsvereinigungen gewidmet sind (§§ 166, 167 StGB), und an Beisetzungsstätte...
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Unfug , Störung der öffentlichen Ordnung; ungebührliche Belästigung des Publikums. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 360, Ziff. 11) bedroht groben U. mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu sechs Wochen. Die Praxis der Gerichte faßt den Begriff dieser ûbertretung sehr weit und beschränkt ihn keineswegs nur auf eigentliche Ruhestör...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ungebührliches Verhalten, strafbar als beschimpfender Unfug an einem dem Gottesdienst einer Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmeten Ort (§ 167 StGB), bei der Grabschändung oder an öffentlich gezeigten Flaggen oder Hoheitszeichen (§§ 90a Abs. 2, 104 StGB). grober Unfug.
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https://www.wissen.de//lexikon/unfug
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