[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht bändigen, und in weiterm Verstande, was sich nicht in der gehörigen Zucht erhalten läßt. Ein unbändiges Pferd. Unbändig seyn. Ein unbändiges Weib, Sprichw. 7, 11. Unbändig lachen, laufen u.s.f. auf eine ausschweifende, zügellose Art. Daher die U...
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