
Das U., bislang geprägt von einzelnen spezialgesetzlichen und bürgerlich-rechtlichen Vorschriften, regelt die Haftung von Inhabern von Industriebetrieben (Anlagen) für beim einzelnen an Gesundheit oder Eigentum entstandenen Schäden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
Keine exakte Übereinkunft gefunden.