
Das Umwelthaftungsgesetz regelt die verschuldensunabhängige Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen. Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 des Gesetzes genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Umwelthaftungsgesetz

Seit dem 1.1.1991 geltende teilweise Neuordnung und Ergänzung des bisherigen Haftungsrechts für Umweltschäden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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