
Ultraleichtfluggelände (UL-Gelände) sind speziell genehmigte Anlagen, die eine generelle Betriebsgenehmigung ausschließlich für das Landen und Starten von Ultraleichtflugzeugen haben. Alle anderen Luftfahrzeuge dürfen auf einem UL-Gelände nur mit Sondergenehmigung verkehren. UL-Gelände besitzen keinen ICAO-Code und unterliegen keiner Betrie...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ultraleichtfluggelände
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