
Trödelhandel (Trödelgewerbe), Kleinhandel, durch welchen gebrauchte Sachen (gebrauchte Kleider, Betten, Wäsche, altes Metallgerät, Metallbruch u. dgl.) umgesetzt werden. Mit Rücksicht darauf, daß der T. leicht zur Hehlerei mißbraucht werden kann, ist in der deutschen Gewerbeordnung (§ 35) bestimmt, daß dieser Handel untersagt werden kann, ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Handel mit Altwaren (Altpapier, Alteisen) oder gebrauchten Gütern, d. h. Secondhand-Waren (getragene Kleidungsstücke, gebrauchte Haushaltswaren); Trödler, Altwarenhändler.
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https://www.wissen.de//lexikon/troedelhandel
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