
Mit dem Begriff Trennung von Amt und Mandat wird die Idee bezeichnet, dass dieselbe Person nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive bzw. Judikative wahrnehmen soll. In der Bundesrepublik Deutschland ist es beispielsweise üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_von_Amt_und_Mandat
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